Geprüfte Medienfachwirte Digital (Geprüfter Medienfachwirt IHK / Geprüfte Medienfachwirtin IHK) planen und steuern Medienkonzepte für digitale Datenträger, Internetpräsentationen, Computerspiele etc. unter Beachtung rechtlicher und finanzieller Aspekte. Sie organisieren analoge und digitale Herstellungs- und Leistungsprozesse sowie die Qualitätssicherung und führen Kalkulationen durch. Für ihre Kunden planen, steuern und überprüfen sie Marketingstrategien und Marketingaktivitäten.
Inhaltliche Schwerpunkte (gemäß Rahmenstoffplanung des DIHK):
- rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Methoden der Kommunikation, Information und Planung
- Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
- Digitalmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme
- Personalmanagement
- Marketing
- Kosten- und Leistungsrechnung
- u. v. m.
Umfang:
650 Unterrichtsstunden
Kosten:
18 x 250 € [Mitglieder] = 4.500 €
18 x 270 € [Nichtmitglieder] = 4.860 €
Denken Sie auch an die Fördermöglichkeiten durch Meister-BAföG für den Lehrgang Geprüfter Medienfachwirt IHK / Geprüfte Medienfachwirtin IHK.
Hier erhalten Sie Informationen zur Mitgliedschaft in der AKADA Weiterbildung Bayer Leverkusen e. V..
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung für den Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen":
- eine mit Erfolg abgelegete Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Druck- oder Medienwirtschaft oder
- erfolgreiche Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf und mindestens einjährige medienorientierte Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen":
- Teilnahme am Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis; Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben geprüfter Medienfachwirte sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse haben (siehe Prüfungsordnung) und
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation
Prüfungsordnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung