
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich seit 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.
Die Bildungsprämie muss vor der Kursanmeldung beantragt werden, beispielsweise bei der IHK, der Handwerkskammer oder den Volkshochschulen.
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung seit Januar 2015 sind:
Weitere Informationen unter:
http://www.bildungsscheck.nrw.de
Beratung durch die Volkshochschule Leverkusen, IHK Köln und Handwerkskammer Köln
Mit der Bildungsprämie werden geringverdienende Arbeitnehmer (Alleinverdiener bis 20.000 €, Doppelverdiener bis 40.000 € pro Jahr) staatlich gefördert. Sie erstattet 50 % der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme (max. 500 €). Die Bildungsprämie muss vor der Kursanmeldung beantragt werden, beispielsweise bei der IHK, der Handwerkskammer oder den Volkshochschulen. Weitere Informationen: http://www.bildungspraemie.info/
Beratung durch die Volkshochschule Leverkusen, IHK Köln und Handwerkskammer Köln